Mit den brennenden Kerzen ist es so eine Sache: Da hatte jemand im Hochsommer seine Wohnung für längere Zeit verlassen, aber die Kerzen in einem seit einem halben Jahr von ihm regelmäßig genutzten Adventsgesteck aus Tannenzweigen und Tannenstapfen in einer Tonschalle brennen lassen. Die Kerzen sind heruntergebrannt, das Gesteck wurde entflammt, das Feuer griff auf das Mobiliar daneben über.
Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg für grob fahrlässig gehalten mit der Folge, dass der Versicherungsschutz aus der Feuerversicherung versagt wurde.
OLG Oldenburg, Versicherungsrecht 02, 753 |