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Laie als Gutachter: Erstattung der Kosten für Sachverständigengutachten

Kurzbeschreibung und Stichworte: KFZ-Gutachten nur von einem echten Gutachter, Feststellung der Schadenhöhe, Schadenaufwand durch Gutachterkosten, Laie als Gutachter

Wenn ein Fahrzeug einen Schaden erleidet, der die Größenordnung von 1.000,00 EURO übersteigt, so sollte zur Feststellung der Schadenhöhe ein Gutachter hinzugezogen werden.

Das Landgericht Paderborn hatte einen Fall zu entscheiden, wo jemand das auch tun wollte, sich aber dafür nun gerade keinen vereidigten Sachverständigen und auch keinen Diplomingenieur für Kraftfahrzeugtechnik ausgesucht hat, sondern sich das Gutachten von irgendeinem Laien erstatten lies, der keine ausreichende Qualifikation für die Erstattung eines Gutachtens hatte. Dementsprechend war die Sache auch nicht brauchbar.

In diesen Fällen, sagt jedenfalls das Landgericht Paderborn, brauchen auch die Kosten für dieses angebliche Gutachten nicht erstattet werden.

Landgericht Paderborn, 1 S 68/02, ZfS 2003, 75

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