Kurzbeschreibung und Stichworte: Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung, Zündschlüssel im Auto stecken lassen.
Ein Mann fuhr mit seinem Wagen die Tankstelle an und ging dann in das Gebäude, um seine Rechnung zu bezahlen. Dabei lies er den Zündschlüssel stecken, das Fahrzeug wurde in diesen wenigen Sekunden gestohlen, obwohl seine Mutter daneben stand.
Normalerweise braucht man darüber kein Wort verlieren - wer seinen Zündschlüssel stecken lässt, ist selber schuld, wenn mit dem Fahrzeug etwas passiert. Hier war es aber so, dass das fragliche Fahrzeug zwischen zwei anderen Lastwagen so eingekeilt schien, dass eine solche Art der Entwendung technisch gar nicht möglich war. Sie kam dennoch zustande, weil nämlich zwei Gauner die zwei anderen LKW´s absichtlich so hingestellt hatten, dass der Fahrer des Fahrzeugs, als er zum Bezahlen ging, den Eindruck gewinnen musste, er könne den Schlüssel ruhig stecken lassen, hier könne ja überhaupt niemand mit seinem Fahrzeug wegfahren.
Diese Überlegung mag zwar im Normalfall richtig sein, hilft aber nicht gegenüber gerissenen Gaunern wie hier - er bliebt auf seinem Schaden leider sitzen.
Oberlandesgericht Frankfurt, 7 U 203/99, ZfS 2003, 81
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