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Urteil zum Schmerzensgeld

70.000,00 DM Schmerzensgeld für praktisch weitgehenden Verlust des Sehvermögens auf einem Auge in jugendlichem Alter.

Da wurde ein Junge durch einen Anderen, der ihn erschrecken wollte, ganz erheblich am linken Auge verletzt, und dies so schwer, dass er das Sehvermögen auf diesem Auge weitgehend verlor. Er wurde fünfmal operiert, dennoch beschränkt sich die Fähigkeit des Auges jetzt nur noch auf 10 % und die Fähigkeit des räumlichen Sehens ging unfallbedingt völlig verloren. Hinzukam eine deutlich sichtbare kosmetisch Beeinträchtigung, und zwar in Form einer Außenschielstellung. Diese wurde zu einem Dauerschaden. Das Gericht orientiert sich an der Hacks-Tabelle und meint, die Entschädigung müsse in diesem Fall am oberen Rande der dort angeführten Beträge liegen. Es hat deshalb im vorliegenden Falle ein Schmerzengeld von 70.000,00 DM für gerechtfertigt gehalten - ein weiterer Orientierungspunkt.

OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 02, 499

 

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