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Schmerzensgeld bei schwersten Verletzungen

Stichworte: Urteil, Schmerzensgeld, schwere Verletzung, schwerste Verletzung, Zuerkennung eines Schmerzensgeldes

Bei diesem vom Oberlandesgericht Naumburg beurteilten Fall wurde ein Radfahrer schwerstens verletzt, und nur damit soll sich dieser Beitrag beschäftigen:
Es ist in der Rechtssprechung immer wieder die Diskussion aufgetaucht, ob bei schwersten Schäden überhaut die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes sinnvoll sei. Natürlich muss der materielle Schaden bezahlt werden (die Pflegekosten, der Verdienstausfall und so weiter).

Indessen wurde tatsächlich schon die Frage gestellt, ob es denn sinnvoll ist, jemanden ein Schmerzensgeld zuzusprechen, der überhaupt nichts mehr fühlen, sehen, hören oder riechen kann.

Diese schwersten Fälle körperlicher Beschädigung bereiten tatsächlich in diesem Punkt der Rechtsprechung immer wieder größte Probleme. Im vorliegenden Falle handelte es sich um ein Syndrom, das die Mediziner das Locked-In-Syndrom nennen. Der Patient kann sich dabei nicht mehr bewegen, er wirkt bewusstlos. Dennoch behauptet die Medizin, dass auch bei einer solchen schwersten körperlichen Beschädigung in gewissen Grenzen Empfindungen wie Angst, Freude und Schmerz wahrnehmbar seien, was man unter anderem auch daran sehen könne, dass der Patient auf Bitten hin seine Augen schließen und öffnen könne.

Sein Leben ist restlos zerstört, er wird immer auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dennoch halte ich es für richtig, dass die Rechtsprechung auch in diesen Fällen ein Schmerzensgeld zuerkennt, und zwar in bedeutender Höhe. Solange noch irgendwie geholfen werden kann, muss dies versucht werden. Das Oberlandesgericht hatte ein Schmerzensgeld von 600.000,00 DM für richtig gehalten.

Oberlandesgericht Naumburg, 3 U 24/01, ZfS 2002, 569

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