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Schmerzensgeld in schwersten Fällen

Kurzbeschreibung und Stichworte: Verkehrsunfall und Schmerzensgeld: Schmerzensgeld gibt es auch dann, wenn kein Bewusstsein mehr vorhanden ist.

Ein hoch problematisches Gebiet bei den Schmerzensgeldern sind die Fälle, wo jemand so schwer verletzt wird, dass er das Bewusstsein verliert und es bis zum Tod einige Tage später nicht mehr erlangt.

Man könnte hier durchaus die Frage stellen, ob man überhaupt Schmerzensgelder dafür bezahlen soll - dem Geschädigten kann es nicht mehr zugute kommen, sondern nur noch seinen Erben.

Die Rechtssprechung hat sich damit immer wieder beschäftigen müssen; das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Fall beurteilt, wo ein junger Mann bei einem schweren Verkehrsunfall infolge seiner Verletzungen sofort ins Koma fiel und nach acht Tagen verstorben ist. Das Gericht meint, man müsse auch in diesen Fällen ein Schmerzensgeld zubilligen und hielt einen Betrag von 12.000,00 DM für angemessen. Es setzt sich dabei mit der Rechtssprechung anderer Gerichte auseinander und kommt zu diesem Ergebnis.

Oberlandesgericht Koblenz, 12 U 566/01, ZfS 2003, 73

 

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