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Übertreibungen zum Schmerzensgeld werden nicht bezahlt

Jeder Anwalt, der Schadensrecht macht, kennt sie, und die Versicherungsgesellschaften können ein Lied von ihnen singen:
Das sind die Leute, die bei einem Unfall höchstens ganz leicht verletzt worden sind und dann daraus über Monate hinweg ein Drama machen, nur um das Schmerzensgeld in die Höhe zu treiben.

Man muss es so brutal sagen, aber solche Fälle gibt es. Sie sind auch für die beteiligten Ärzte eine Kreuz, weil der Patient ständig von ihnen verlangt, weitere Atteste auszustellen und dabei auch den Ärzten gegenüber seine angeblichen Verletzungen ständig dramatisiert.

Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte einen Fall zu entscheiden, wo ein Aufprall mit 6 km/h (!) passiert war. Es kommt in einem ausführlichen Urteil kurz gefasst zu dem Ergebnis, dass bei einem solchen Aufprall eine körperliche Beeinträchtigung schlechterdings keinen Schaden herbeiführen kann, und zwar schon aus biomechanischen Gründen. Wenn dann jemand daraus trotzdem eine monatelange Arbeitslosigkeit macht, psychische Beeinträchtigungen beklagt und dann noch ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EURO sowie Ersatz eines Verdienstausfallschadens in Höhe von über 50.000,00 EURO geltend macht, so wirkt dies einfach nicht mehr glaubwürdig.

Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen, der Bundesgerichtshof hat die Revision nicht angenommen. Es wird mit Recht darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine rein psychische Reaktion des Geschädigten handelt, die mit dem eigentlichen Unfallgeschehen nicht mehr in einem vernünftigen Zusammenhang zu bringen ist. Rentenneurosen werden nicht bezahlt, wenn es keine vernünftige Ursache dafür gibt. Der Bundesgerichtshof hat an anderer Stelle ausgeführt, dass so etwas höchstens berücksichtigt werden kann, wenn die Beeinträchtigung, die beim Unfall erlitten wurde, selbst Krankheitswert besitzt, also eine Gesundheitsbeschädigung darstellt. Ist dies nicht der Fall, so gibt es auch keinen Ersatz.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 22.11.2001, ZfS 2002, 524

 

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