Stichworte: gesundheitliche Probleme als Auslöser für Sekundenschlaf, grobe Fahrlässigkeit
Ein Berufskraftfahrer wollte morgens um 5.20 Uhr mit seinem Sattelzug losfahren. Er ging am Abend zuvor bereits um 17.45 Uhr zu Bett und schlief bis am nächsten Morgen um 5.00 Uhr. Um 5.20 Uhr fuhr er los, um 7.34 Uhr verursachte er einen schweren Verkehrsunfall. Nachdem er eigentlich ausreichend geschlafen hatte, war dies nicht gleich zu erklären; er hat bei der Polizei aber folgendes angegeben: "Ich bin wohl kurz eingeschlafen. Ich habe erhebliche Nasenprobleme und bekomme zu wenig Sauerstoff. Ein Arzt sagte, ich wäre eine lebende Zeitbombe. Ich werde mich demnächst einer Operation unterziehen müssen."
Deutlicher kann man eigentlich eine grobe Fahrlässigkeit nicht mehr zum Ausdruck bringen - wenn der Mann schon in einer solchen gesundheitlichen Situation war, so durfte er in dieser Zeit auf gar keinen Fall seinen Beruf ausüben - es ist erstaunlich, dass darüber überhaupt gestritten werden muss.
Die Vollkaskoversicherung hat der Spedition, für die der Mann unterwegs war, den Schaden ersetzt, weil der Spedition dieser Sachverhalt nicht bekannt war. Sie hat aber mit Recht den Fahrer dazu verurteilt, den Schaden zu ersetzen.
Landgericht Stendal, Urteil vom 04.12.2002, ZfS 2003, 133
|