Eine wichtige Entscheidung für die "alten Herren" in den Sportclubs: Das Oberlandesgericht Hamburg billigt ihnen zu, nicht mehr ganz so schnell wie die jungen Spieler zu reagieren. Tritt einer deshalb eben wegen verspäteter Reaktion gegen das Standbein eines Mitspielers, was zu Wadenbeinbruch und Bänderrissen führt, so begründet dies jedenfalls nach Meinung des Oberlandesgericht Hamburg noch nicht den Anscheinsbeweis für eine in einem erheblichen Maß fahrlässige Regelverletzung. Es meint vielmehr, dass könne man noch im Rahmen der "gesunden Härte" betrachten, dies mit der Folge, dass eine Haftung für diesen Tritt ausscheidet.
OLG Hamburg, Versicherungsrecht 02, 500 |