Der Fall ist gar nicht so selten, dass ein Taxifahrzeug beschädigt wird und sich dann die Frage stellt, wie der Schadenersatz außerhalb der Reparaturkosten zu regeln ist.
Hier hatte ein Taxiunternehmer für die zehn Tage Ausfall seines Taxis von der gegnerischen Versicherung einen Verdienstausfall von 1.800,00 DM geltend gemacht; den hat die Gegenseite auch bezahlt. Danach kam er aber noch mit der Rechnung für das gemietete Taxi in der Ausfallzeit und wollte auch diese bezahlt haben.
Das geht nicht: In einem solchen Fall hat das Taxiunternehmen lediglich die Wahl, ob es den Verdienstausfall in Anspruch nehmen will oder die Mietwagenkosten für das Ersatztaxi verlangt. Hat es sich einmal entschieden, den Verdienstausfall zu verlangen und hat nun diesen auch bekommen, so kann ich nicht zusätzlich noch die Kosten für das Miettaxi geltend machen.
Amtsgericht Hannover, ZfS 2002, 477
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