Im Winter müssen die Gehwege in verkehrssicherem Zustand gehalten werden. In der Regel verpflichten die Städte und Gemeinden die Eigentümer von Grundstücken durch Gemeindesatzung dazu, im Winter die angrenzenden Gehwege bei vorherzusehender Glättebildung zu räumen und zu streuen. Verstößt der Grundstückseigentümer schuldhaft gegen seine Räum-und Streupflicht, haftet er für Sach- und Körperschäden aus Schnee- und Glatteisunfällen.
Wer muss räumen und streuen? Mit welchen Konsequenzen müssen bei einer Verletzung der Räum- und Streupflicht gerechnet werden?
Diese und mehr Fragen zum Thema Räum- und Streupflicht beantworten wir Ihnen hier... |