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Leistungen des Versicherers bei Abbruch der Reise

Was muss die Reiserücktrittsversicherung ersetzen?

Die Versicherung war abgeschlossen für eine Busreise - muss hier notfalls für einen Krankentransport auch das Flugzeug bezahlt werden?

Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Nein, das muss es nicht.

Da hatte jemand eine Busreise angetreten und war dann plötzlich erkrankt. Es musste die Rückreise angetreten werden, was der Patient dann schließlich mit dem Flugzeug machte, um nur schnell genug nach Hause zu kommen.

Die Frage, ob die Reiserücktrittskostenversicherung, die nur eine Busreise vorgesehen hatte, auch diese Mehrkosten bezahlen muss, wurde glatt verneint; auch die Rücktransportkosten, die die Versicherung zu zahlen hat, richten sich nach der Qualität der gebuchten Reise. Die zusätzlichen Kosten für den Flug musste der Kunde also selbst bezahlen.

Amtsgericht Stadthagen, 4 C 647/02, ZfS 2003, 195

 

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