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Alleinsorge - alleiniges Sorgerecht

Ist die Mutter bei der Geburt nicht verheiratet und gibt es keinen Lebenspartner, der aufgrund einer -> Sorgeerklärung das -> gemeinsame Sorgerecht erwerben möchte, hat die Mutter automatisch die Alleinsorge. Das bedeutet, sie allein hat für ihr Kind in allen Belangen des Lebens zu sorgen, sie hat also immer das letzte Wort. Sind die Eltern verheiratet oder hat der leibliche Vater eine Sorgeerklärung unterschrieben, kann gleichwohl das Alleinsorgerecht nur einem Elternteil zugesprochen werden. Dies dann, wenn zuvor dem anderen Teil das Sorgerecht für das gemeinsame Kind durch ein Vormundschaftsgericht entzogen worden ist. Der Entzug ist z. B. dann zulässig, wenn der Sorgeberechtigte tatsächlich nicht in der Lage ist, sein Sorgerecht auszuüben (z. B. infolge einer Krankheit).

 

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