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DVEV - Expertentipps
Lebensversicherung: Mit Geschick Erbschaftsteuern sparen
Richard F. ist begeisterter Fallschirmspringer. Seine Leidenschaft wird ihm jedoch eines Tages zum Verhängnis. Der Schirm öffnet sich nicht, Richard F. verunglückt tödlich.

Als einzige Absicherung für seine langjährige Lebensgefährtin Maria B. hinterlässt Richard F. eine Lebensversicherung, in der Maria B. als Bezugsberechtigte eingetragen ist. Die Versicherungsleistung beträgt 100 000 Euro. Pech für Maria B: Tatsächlich erhält sie nur 78.196 Euro. Die Differenz von 21.804 Euro kassiert das Finanzamt als Erbschaftsteuer
(mehr über Erbschaftsteuer). Der Grund: Für Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gilt nur ein Steuerfreibetrag von 5.200 Euro.

Lebensversicherungen gehören zu den beliebtesten Vorsorgeformen). Doch häufig sind diese so abgeschlossen, dass im Falle eines Todes der überlebende Partner als Bezugsberechtigter aus dem Vertrag die vereinbarte Summe erhält. Dadurch werden jedoch unter Umständen Erbschaftsteuer und Pflichtteilergänzungsansprüche Dritter ausgelöst  (mehr über Pflichtteilergenzungsanspruch). Beides kann durch eine geschickte Vertragsgestaltung vermieden werden: Der Begünstigte schließt selbst eine Lebensversicherung auf das Leben des Ehegatten oder Partners ab. Der Partner ist also Versicherungsnehmer, bezugsberechtigte Person und Prämienzahler in einem. Der Erblasser ist die versicherte Person, da ja sein Risiko Tod versichert wird. Die Beiträge müssen allerdings tatsächlich vom Konto des Begünstigten abgehen, sonst macht das Finanzamt in der Regel Schwierigkeiten.

Haben Eheleute/Partner bereits jeweils eine Lebensversicherung abgeschlossen, sollten diese beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob die Verträge nicht einfach untereinander ausgetauscht werden können. Wurden beide Verträge beim gleichen Versicherer abgeschlossen ist dies meist problemlos möglich.

mehr zum Thema Erben und Vererben finden Sie hier

DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

E-Mail: dvev@erbrecht.de
Homepage mit Expertensuche: www.erbrecht.de

 

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