|
|
 |
|
 |
 |
| Expertentipps |
 |
| Sofortmaßnahmen des Arbeitnehmers nach einer Kündigung |
 |
- Experten einschalten
Sie sollten bedenken, dass das Kündigungsrecht und seine Handhabung durch die Arbeitsgerichte Tücken haben. Im Ernstfall sollten Sie sich deshalb von einem Profi beraten lassen. Das kann ein Rechtsanwalt, möglichst ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, aber – wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind – auch deren Rechtsschutzsekretär sein.
- Begründung verlangen
Ist Ihnen ohne Angabe von Gründen gekündigt worden, so sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber auffordern, Ihnen die Gründe unverzüglich mitzuteilen. Nur wenn Sie die Gründe kennen, können Sie Ihr weiteres Vorgehen planen.
- Betriebsrat einschalten
Besteht in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, so müsste er normalerweise schon vor Ausspruch der Kündigung auf Sie zugekommen sein. In aller Regel ist es der Betriebsrat, der dem Arbeitnehmer als erster mitteilt, dass seine Kündigung bevorsteht. Sind Sie ausnahmsweise nicht vor Ausspruch der Kündigung von Ihrem Betriebsrat angesprochen worden, so sollten Sie zu ihm sofort Kontakt aufnehmen. Von ihm können Sie die Kündigungsgründe erfahren. Und das kann für Sie in einem Kündigungsprozess nützlich sein: Ihr Arbeitgeber darf dann nämlich in einem Kündigungsschutzprozess nur solche Gründe anführen, die er seinerzeit dem Betriebsrat mitgeteilt hat.
- Rechtzeitig klagen
Wollen Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, müssen Sie in die Offensive gehen und innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einer sogenannte Kündigungsschutzklage erheben.
- Weiterarbeiten
Arbeiten Sie bei einer ordentlichen Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter. Solange besteht Ihr Arbeitsverhältnis noch fort. |
 |
 |
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|