Dies wird deshalb diskutiert, weil es immer wieder vorkommt, dass Personen falsche Angaben beim Einrichten der E-Mail-Adresse machen.
Hier ist zu differenzieren. Werden deshalb falsche Angaben gemacht, um damit im rechtsgeschäftlichen Verkehr tätig werden zu können, handelt es sich sicherlich um eine Strafbarkeit im Sinne des § 269 StGB. Dient sie nur dem Gedankenaustausch im Internet, also ohne rechtsgeschäftlichen Hintergrund, kann man wohl nicht von einer Strafbarkeit ausgehen.
Auf jeden Fall sollte sich jeder vorher überlegen, ob er tatsächlich falsche Angaben macht.
Autor: Herr Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht 02.12.2004
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