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Betrug durch einrichten und verwenden einer falschen E-Mail-Adresse?
Es wird viel in der Literatur diskutiert, inwieweit die Nutzung einer falschen - also unter Angabe fehlerhafter personenbezogener Daten erstellt - E-Mail-Adresse strafbar ist.

Dies wird deshalb diskutiert, weil es immer wieder vorkommt, dass Personen falsche Angaben beim Einrichten der E-Mail-Adresse machen.

Hier ist zu differenzieren. Werden deshalb falsche Angaben gemacht, um damit im rechtsgeschäftlichen Verkehr tätig werden zu können, handelt es sich sicherlich um eine Strafbarkeit im Sinne des § 269 StGB. Dient sie nur dem Gedankenaustausch im Internet, also ohne rechtsgeschäftlichen Hintergrund, kann man wohl nicht von einer Strafbarkeit ausgehen.

Auf jeden Fall sollte sich jeder vorher überlegen, ob er tatsächlich falsche Angaben macht.

Autor: Herr Rechtsanwalt Michael Menzel
           Experte für Internetrecht
           02.12.2004

 

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