Wenn alles gut geht, ist Skifahren ein unbeschwertes Freizeitvergnügen. Wenn sich jedoch zwei Skifahrer in die Quere kommen, kann daraus ein Fall für die Juristen werden. Wie im Straßenverkehr gelten auch auf der Piste Regeln. Wer gegen sie verstößt, muss unter Umständen nicht nur Schadensersatz leisten. Auch eine Anklage wegen Körperverletzung kann dem Unfallverursacher blühen.
Im Folgenden einige wichtige, von der Rechtsprechung aufgestellte Verhaltensregeln für Skifahrer:
- Der Skifahrer muss das vor ihm liegende Gelände beobachten, Hindernisse einkalkulieren und seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er auf sich nähernde Skifahrer reagieren und notfalls anhalten kann.
- Der Skifahrer hat auch den Bereich neben sich aufmerksam zu beobachten Das gilt vor allem für Anfänger und bei vereister Piste im Auslaufbereich einer Skipiste und im Eingangsbereich von Skiliften, ferner für Jugendliche und Kinder, denen allerdings altersbedingte Sichtweiten und Reaktionen zugute kommen können.
- Gelingt dem Skifahrer das Anhalten nicht mehr, so hat er durch einen Notsturz den Zusammenstoß zu vermeiden.
- In die Skipisten darf nur einfahren, wer sich nach oben und unten vergewissert hat, dass er dies ohne Gefahr für sich selbst oder einen anderen tun kann.
- Der von hinten kommende Skifahrer muß die Fahrspur so wählen, dass er vor ihm befindliche Fahrer nicht gefährdet; er darf sich nicht darauf verlassen, dass der Vordermann die bisherige Fahrtrichtung beibehalten werde.
Was die Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Autofahrer, sind für die Skifahrer die FIS-Regeln. Sie wurden 1967 von der Fédération Internationale de Ski (FIS) beschlossen. Die FIS-Verhaltensregeln sind die Verkehrsregeln auf der Piste, die für alle Skifahrer, Snowboarder und für Rodler gelten:
- Rücksicht nehmen auf andere Skifahrer und Snowboarder:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Wahl der Fahrspur:
Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Wintersportler nicht gefährdet.
- Beim Überholen andere nicht gefährden:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Einfahren und Anfahren:
Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen anhalten oder stehenbleiben:
Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Aufstieg und Abstieg:
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Markierungen und Signale beachten:
Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die Signale beachten.
- Hilfeleistung:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht:
Jeder Skifahrer oder Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |