Verschiedene Rechtsanwaltskanzleien bieten an, die Modalitäten der Ehescheidung online anzubieten. Dazu muss der Kunde einen Fragebogen ausfüllen und an die jeweilige Anwaltskanzlei absenden. Im Fragebogen enthalten sind persönliche Dinge, wie:
- Name - Vorname - Geburtsdatum - Beruf - Einkommen - Arbeitgeber - Staatsangehörigkeit - Anzahl der gemeinsamen Kinder - Angaben zum Kindesunterhalt - oder aber auch zum Zugewinn.
Dieses Formular kann man online an die jeweiligen Rechtsanwaltskanzleien abschicken. Auf den ersten Blick eine Erleichterung, denn der lästige Gang zum Rechtsanwalt wird damit umgangen.
Das Formular wird online versandt und man erhält eine entsprechende Auskunft, wie man sich im Ehescheidungsverfahren zu verhalten hat. Unter Umständen - handelt es sich um eine einfache Scheidung - lernt man seinen Anwalt erst vor Gericht persönlich kennen. Läuft alles nach Plan, ist dies sicherlich eine Möglichkeit, sich ohne größeren Zeitaufwand scheiden zu lassen. Allerdings hat auch diese Form der Kommunikation seine Tücken. So wäre zunächst zu fragen, ob das Online-Formular, welches ich vertrauenswürdig an die Rechtsanwaltskanzlei schicke, auch tatsächlich beim Empfänger ankommt. Ist der Schutz meiner Daten gesichert und welche Sicherungsmaßnahmen hat die Rechtsanwaltskanzlei, die mit meinen Daten arbeiten soll, eingebaut? Bietet die Kanzlei die Möglichkeit der Verschlüsselung ihrer eigenen EDV auf den laufenden?
Zu bedenken ist ferner, dass es sicherlich praktisch ist, das Ehescheidungsformular online zu versenden, um so schnell wie möglich geschieden zu werden, aber ersetzt die Online-Scheidung tatsächlich das vertrauensvolle Gespräch zwischen Anwalt und Mandanten? Gerade im Fall einer Ehescheidung werden oftmals persönliche Dinge zwischen Anwalt und Mandanten erörtert, die in keinem Formular vorkommen. Möchte ich darauf verzichten? Laufe ich damit nicht Gefahr, dass wichtige Aspekte meiner persönlichen Ehescheidung vergessen werden? Wird tatsächlich der Zugewinn genau in der Höhe ermittelt, der mir zustehen würde oder habe ich in meiner Erregung beim Ausfüllen des Formulars nicht wichtige Umstände vergessen? Wie wird sichergestellt, dass der Anwalt tatsächlich alle Informationen hat?
Ist es wirklich sinnvoll, dass ich aus Kostengründen einen Anwalt in Berlin beauftrage, wenn ich in Hamburg geschieden werden möchte, nur weil dieser möglicherweise billiger ist? Ist der Anwalt tatsächlich billiger oder ist er nicht auch wie alle anderen Rechtsanwälte an die Rechtsanwaltsgebührenordnung gebunden, es sei denn, er vereinbart mit mir ein Honorar und ist es wirklich eine Online-Scheidung, die ich durchgeführt habe oder werden nicht nur Informationen online versandt, denn vor dem Scheidungsrichter muss sowohl Ehemann als auch Ehefrau nebst Anwalt erscheinen, denn eine Scheidung online ist vor Gericht noch nicht möglich.
Diese und anderen Fragen muss man sich stellen, wenn man darüber nachdenkt, das Ehescheidungsverfahren online durchführen zu lassen. Überlegen Sie sich genau, an wen Sie sich wenden, denn wichtig ist letztendlich nur, dass Sie zu fairen Konditionen eine fachgerechte vertrauensvolle kompetente Partnerschaft mit Ihrem Rechtsanwalt eingehen - gleichgültig ob online oder durch persönlichen Kontakt.
Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht |