Seit Anfang März 2004 ist es möglich, über die DENIC oder andere Internetserviceprovider Umlautdomains registrieren zu lassen. Es ist möglich, nach Namen wie "Möller" oder aber auch Berufsbezeichnungen wie "Tänzer" oder auch markenrechtlich geschützte Namen registrieren zu lassen. Der Name kann also in vollem Umfang nunmehr mittels eines speziellen Browers dargestellt werden.
Auch hier gilt natürlich der Grundsatz: "Wer zuerst kommt, malt zuerst." Wer also als erstes den Antrag gestellt hat, hat gute Chancen, sich die Umlautdomain schützen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung nicht geprüft wird, ob Sie auch berechtigt sind, diesen Namen zu führen. Wer nunmehr hofft, mittels der Registratur in die Möglichkeit versetzt zu werden, den Namen an einen Interessenten zu verkaufen, sollte dabei beachten, dass keine Namen oder Kennzeichen Dritter verletzt werden, denn dies kann ganz schnell zu einer Abmahnung oder Unterlassungsklage führen.
Rechtsanwalt Michael Menzel Experte für Internetrecht
05.04.2004 |