Rechtens wollte der Beschwerdeführer melden seine Firma zum Register. Dabei deucht´ ihm, als ein guter Kölscher Name könne gelten Jupp, wenngleich aus der Geburtsurkunde leucht´ ihm
Josef als Benennung seines Ichs entgegen. Drum "Jupp Schlömer" als die Firma einzutragen sann dem Amtsgericht er an und wies verwegen daraufhin, dass alle, die ihn kennen, sagen
Jupp zu ihm und niemals Josef. Doch verwies ihm Amtsgerichtes Strenge Solches als frivoles, nicht vertretbares Begehren, und es ließ ihm frei zum Eintrag "Josef Schlömer" nur, wiewohl es
Willi, Heinz, für Wilhelm, Heinrich hätte hingenommen, weil schon andere Gerichte, die erkannten, dass Vornamen zu verkürzen in Gebrauch gekommen, eintragbar die Namen Heinz und Willi nannten.
Auch die Kölner Industrie- und Handelskammer sich dem rhein´schen Sprachgebrauch nicht beugen wollte und in ihrer Äußerung zu seinem Jammer Schlömern riet, dass er des "Jupp" eintragen sollte.
Dieser zur Beschwerde ließ darob sich reißen, Landgerichtes Handelssachen-Kammer findet: "Josef Schlömer" muss nicht unbedingt es heißen, zulässig ist die Beschwerde und begründet.
Einzelkaufmanns Firma muss zumindest einen ausgeschriebenen Vornamen stets enthalten, so will´s das Gesetz; auch darf gewiss man keinen falschen Namen nennen; (nur bei ganz, ganz alten
Firmen mag es noch bei Initialen bleiben), Sinnvoll soll auf diese Art verhindert werden Streit um die Identität, soll´n beim Betreiben der Vollstreckung Gläubigem nicht viel Beschwerden
zugemutet sein. Doch ist getan Genüge des Gesetzes Sinne hier in diesem Falle. Josef, wär´ er bös, käm nimmermehr zum Siege, wollt´ er sich verleugnen, Jupp nicht sein; denn alle
- ob nun Kaufmann, Rechtsanwalt, Notar, ob Richter, Polizist, Gerichtsvollzieher - alle wissen: Zahlen wird für Jupp der Josef und tut´s nicht er, nun, dann wird für Josef Jupp bezahlen müssen.
Jupp ist Josef, das weiß in und um Köln jeder. Sonst in deutschen Landen findet - und viel ferner - sich kaum einer, der bei "Jupp" nicht merkt´s ist weder Karl noch Paul noch Harald, Jürgen, Friedrich, Werner.
Darum hat das Landgericht also entschieden: Amtsgericht versag´ sich weiteres Bedenken, trag´‚ "Jupp Schlömer" ein und stelle ihn zufrieden, lass´ ihn seinen Schritt zu anderem Geschäfte lenken.
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