Diese Seite drucken
zurück


Just for Fun: Jupp und das Handelsregister
(Beschluss des Landgerichts Köln vom 9. Januar 1970, Aktenzeichen 241 12/69)

Rechtens wollte der Beschwerdeführer melden
seine Firma zum Register. Dabei deucht´ ihm,
als ein guter Kölscher Name könne gelten
Jupp, wenngleich aus der Geburtsurkunde leucht´ ihm

Josef als Benennung seines Ichs entgegen.
Drum "Jupp Schlömer" als die Firma einzutragen
sann dem Amtsgericht er an und wies verwegen
daraufhin, dass alle, die ihn kennen, sagen

Jupp zu ihm und niemals Josef. Doch verwies ihm
Amtsgerichtes Strenge Solches als frivoles,
nicht vertretbares Begehren, und es ließ ihm
frei zum Eintrag "Josef Schlömer" nur, wiewohl es

Willi, Heinz, für Wilhelm, Heinrich hätte hingenommen,
weil schon andere Gerichte, die erkannten,
dass Vornamen zu verkürzen in Gebrauch gekommen,
eintragbar die Namen Heinz und Willi nannten.

Auch die Kölner Industrie- und Handelskammer
sich dem rhein´schen Sprachgebrauch nicht beugen wollte
und in ihrer Äußerung zu seinem Jammer
Schlömern riet, dass er des "Jupp" eintragen sollte.

Dieser zur Beschwerde ließ darob sich reißen,
Landgerichtes Handelssachen-Kammer findet:
"Josef Schlömer" muss nicht unbedingt es heißen,
zulässig ist die Beschwerde und begründet.

Einzelkaufmanns Firma muss zumindest einen
ausgeschriebenen Vornamen stets enthalten,
so will´s das Gesetz; auch darf gewiss man keinen
falschen Namen nennen; (nur bei ganz, ganz alten

Firmen mag es noch bei Initialen bleiben),
Sinnvoll soll auf diese Art verhindert werden
Streit um die Identität, soll´n beim Betreiben
der Vollstreckung Gläubigem nicht viel Beschwerden

zugemutet sein. Doch ist getan Genüge
des Gesetzes Sinne hier in diesem Falle.
Josef, wär´ er bös, käm nimmermehr zum Siege,
wollt´ er sich verleugnen, Jupp nicht sein; denn alle

- ob nun Kaufmann, Rechtsanwalt, Notar, ob Richter,
Polizist, Gerichtsvollzieher - alle wissen:
Zahlen wird für Jupp der Josef und tut´s nicht er,
nun, dann wird für Josef Jupp bezahlen müssen.

Jupp ist Josef, das weiß in und um Köln jeder.
Sonst in deutschen Landen findet - und viel ferner -
sich kaum einer, der bei "Jupp" nicht merkt´s ist weder
Karl noch Paul noch Harald, Jürgen, Friedrich, Werner.

Darum hat das Landgericht also entschieden:
Amtsgericht versag´ sich weiteres Bedenken,
trag´‚ "Jupp Schlömer" ein und stelle ihn zufrieden,
lass´ ihn seinen Schritt zu anderem Geschäfte lenken.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.