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Juristen und die Qual der Zahl
Wie anwaltliches Erbsenzählen (vermeintlich frei nach Adam Riese) für einen Richter aus dem Rheinland zur Qual wurde

Aus einem Beschluss des Amtsgericht Kerpen (2006):

„Judex non calculat" (lat. für: Ein Richter rechnet nicht!) - so wird schon sprichwörtlich die Rechenschwäche der Richter beschrieben. Aber, wie sieht es mit dem Advocatenstand aus? Die vorliegende Akte lässt Zweifel aufkommen, ob es mit den Rechenkünsten der Berufskollegen wirklich besser bestellt ist.

Ein paar Beispiele gefällig?

  • 33 Narzissen zu 0,60 € kosten 20,00 € (vgl. Seite 3 der Anspruchsbegründung)? Das ist zwar falsch, aber immerhin fast richtig.
  • Oder: 100 Freesien zu einem Stückpreis von 0,35 € schlagen mit 17,50 € zu Buche (vgl. Seite 5 der Anspruchsbegründung)? 
  • Oder auch: 10 Lisantus zu einem Stückpreis von 0.50 € macht 10 € (vgl. Seite 11 der Anspruchsbegründung)?

Hier mal ein Zuwachs, dort mal ein Schwund.

Am Ende gleicht sich vielleicht alles aus? Das könnte sogar stimmen. Wenn man nämlich einmal den Bereich der „Plutimikationen" (Astrid Lindgren, in: Pippi Langstrumpf) verlässt, stellt man fest, dass wohl auch alle Additionen (bis auf die errechneten 73.50 € auf der Seite 12 der Anspruchsbegründung – Bravo!) falsch sind.

Der Vorschlag des Gerichts lautet schlicht und ergreifend: Taschenrechner kaufen, vielleicht sogar einen mit Papierstreifen. Nein, im Ernst, nichts für ungut, aber so geht es nicht. Es wird daher (letztlich doch noch augenzwinkernd) gebeten, eine überarbeitete Anspruchsbegründung zur Gerichtsakte zu reichen, die nicht ganz so „blumig" verrechnet sein sollte.

 

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