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Betreuungsrecht wird modernisiert
Der Deutsche Bundestag hat das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Vorschriften werden zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der Länder, durch eine Pauschalierung der Vergütung und des Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vormundschaftsgerichte und Berufsbetreuerinnen und -betreuer müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und Kontrolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen gefahrenen Kilometer aufhalten. Stattdessen sorgen künftig Inklusivstundensätze, die Vergütung, Auslagenersatz und Umsatzsteuer enthalten, für Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung. Die Anzahl der zu vergütenden Stunden wird pauschaliert und hängt davon ab, ob die Betreuten zuhause oder im Heim leben.

Die Länder erhalten zudem die Möglichkeit, die Auswahl der Person der Betreuerin oder des Betreuers den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zu übertragen.
Schließlich stärkt das neue Recht die Vorsorgevollmacht, indem die Beratungskompetenz der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden erweitert wird und Betreuungsbehörden künftig Vorsorgevollmachten beglaubigen können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten.

Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           23.05.2005

 

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