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Bundesverkehrsministerium geht gegen Drängler und Linksfahrer vor
Ab Mai 2006 gibt es härtere Strafen für Abstandssünder und schärfere Kontrollen für notorische Linksfahrer.

Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums ist es notwendig, die Strafen für Raser und Drängler drastisch zu erhöhen. Die Verkehrssicherheit lasse sich nur über das Portemonnaie verbessern. Dagegen reicht nach Meinung des 43. Verkehrsgerichtstages 2005 in Goslar das vorhandene Instrumentarium an Strafen, Bußgeldern und Punkten aus, um Verkehrsverstöße angemessen zu bestrafen und künftigem Fehlverhalten vorzubeugen. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) meint, dass es nicht an notwendigen Gesetzen, sondern an Kontrollen fehle. Der Automobilclub AvD bezeichnete die Pläne des früheren Verkehrsministers Stolpe als „wirkungslos“. Nach Beobachtungen des AvD ist die Zahl der Raser und Drängler trotz höheren Verkehrsaufkommens nicht gestiegen. Der AvD warf dem Verkehrsministerium deshalb vor, in erster Linie „Einnahmeziele“ zu verfolgen.

Wer von „Sittenverfall“ auf deutschen Straßen oder vom „Paradies für Raser, Drängler und Rotlichtsünder“ spricht, betreibt Stimmungsmache. Deutschland ist weder ein Volk von Rasern und Dränglern noch von Rotlichtsündern und Linksfahrern. Es gibt keine Statistiken, die dies belegen würden. Feststeht, dass sich seit 1970 Fahrzeuge und Verkehr verdreifacht haben. Trotzdem ist die Gesamtzahl der Verletzten so niedrig wie vor 33 Jahren. Die Zahl der Verkehrstoten ist auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Statistik gesunken. Die Zahl der Unfälle ist trotz erheblich gestiegenen Verkehrsaufkommens rückläufig. Berücksichtigt man dann noch, dass es infolge unzureichender Investitionen im Straßenverkehr an Spitzentagen zu Staus kommt, die nach Meinung des Verbandes Deutscher Ingenieure (VDI) bis zu 1000 km Länge aufweisen, dann ist es weniger auf erfolgreiche Verkehrspolitik, als auf die Disziplin der Autofahrer in Deutschland zurückzuführen, dass auf deutschen Straßen nicht mehr Unfälle passieren. Denjenigen, die sich partout nicht an die Regeln des Straßenverkehrs halten wollen, ist nicht durch höhere Strafen, sondern nur durch vermehrte Kontrollen beizukommen.

Einer Vielzahl von Pressemitteilungen war zu entnehmen, dass ab Mai 2006 Drängler mit höheren Strafen rechnen müssen. Wer sich allerdings genauer über künftige Bußgelder für Abstandsverstöße informieren wollte, hatte Probleme, zumal wenige Tage vor Inkrafttreten der neuen Regelung der Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (www.bmvbs.de) noch immer den Stand vom 01.April 2004 ausweist.

Die Sanktionen für Abstandsverstöße nach dem seit 01.05.06 geltenden Bußgeldkatalog (BKat):

Der erforderliche Sicherheitsabstand entspricht grundsätzlich dem halben Tachowert. Ist bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h der Abstand geringer als der halbe Tachowert, ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

Abstand                  Geldbuße       Punkte         Fahrverbot  
weniger als 5/10            40 €          1
weniger als 4/10            60 €          2
weniger als 3/10          100 €          3                1 Monat *
weniger als 2/10          150 €          4                2 Monate * 
weniger als 1/10          200 €          4                3 Monate * 

* Ein Fahrverbot wird nur bei Geschwindigkeiten über 100 km/h verhängt.


Ist bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h der Abstand geringer als der halbe Tachowert, so werden regelmäßig verhängt:

Abstand                     Geldbuße        Punkte       Fahrverbot 
weniger als 5/10               60 €             2
weniger als 4/10             100 €             3
weniger als 3/10             150 €             4            1 Monat
weniger als 2/10             200 €             4            2 Monate
weniger als 1/10             250 €             4            3 Monate

Ein Fahrverbot riskiert demnach, wer z. B. bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h mit einem Abstand von 15 Metern oder weniger fährt. Auch wenn bei Geschwindigkeiten von über 130 km/h der Abstand 19 Meter oder weniger beträgt, muss mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Der Zuverlässigkeit und Genauigkeit von Abstandsmessverfahren wird wegen der möglichen Verhängung von Fahrverboten erhöhte Bedeutung zukommen.

Die Bußgelder für Linksfahrer wurden ebenfalls erhöht. Nach § 2 Abs. 1 StVO müssen Fahrzeuge die rechte von zwei Fahrspuren benutzen. Bei dreispurigen Autobahnen ist die linke Fahrspur freizugeben. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, riskiert ein Bußgeld von 10 €. Bei Behinderung wird ein Bußgeld von 40 € fällig und ein Punkt in der Flensburger Zentralkartei eingetragen. Die Polizei ist angewiesen, vermehrt gegen notorische Linksfahrer vorzugehen, die unnötige Abbremsmanöver verursachen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.


Stichworte:
Drängler, Sicherheitsabstand, Abstandsverstoß, Bußgeldverfahren, Fahrverbot

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden
20.04.06

 

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