Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, dass die Preisverordnung zum 1.7.2002 in Kraft treten soll. Dann dürfen die Geldinstitute bei Barabhebungen an Bankautomaten und Kreditkartenzahlungen im Ausland keine höheren Gebühren verlangen als für dieselben Dienstleistungen im Inland.
Ein Jahr später müssen die Banken sicherstellen, dass auch grenzüberschreitende Überweisungen nicht teurer sind als Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaates. Die Angleichung der Gebühren für in- und ausländische Scheckgeschäfte ist auf französischen Wunsch ausgeklammert worden. |