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Bessere Rechtsstellung der Verbraucher bei Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen
Verbraucher wird Widerrufsrecht eingeräumt

Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang Juni 2003 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen vorgelegt.
Die Richtlinie zielt auf die europaweite Angleichung des Rechts für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage) an Verbraucher insbesondere per Telefon, Fax oder Internet. Eine Anpassung der bisher geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge ist notwendig, da diese entsprechend der "allgemeinen" Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz Finanzdienstleistungen ausklammern. Die neue Richtlinie schließt damit eine Lücke im Verbraucherschutz. Die Umsetzung wird Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassendere Informationen beim Erwerb von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz bringen sowie ein Widerrufsrecht gewähren. Weiter soll gemäß dem Auftrag der Richtlinie eine Streitschlichtung eingerichtet werden.

Dr. Otto Bretzinger
Jurist und Journalist
27.08.2003

 

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