Diese Seite drucken
zurück


Gewerbeordnung regelt allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze

Mit der Änderung und Überarbeitung der Gewerbeordnung wurden die dort geregelten arbeitsrechtlichen Vorschriften neu gefasst und ihr  Anwendungsbereich auf alle Arbeitsverhältnisse ausgedehnt.

Wer sich über arbeitsrechtliche Grundsätze informieren will, muss ab sofort in der Gewerbeordnung nachschlagen.

Der Gesetzgeber hat die Gewerbeordnung, die noch aus dem Jahre 1869 stammt, überarbeitet und in wesentlichen Punkten geändert. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze wurden in die Gewerbeordnung aufgenommen und der Anwendungsbereich - bisher galt die Gewerbeordnung nur für gewerbliche Arbeitnehmer - auf alle Arbeitsverhältnisse ausgedehnt.

Im Abschnitt I "Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze " wurden normiert:

  • Gestaltung des Arbeitsvertrages
  • das Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • die Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgeltes
  • die Zeugniserteilung
  • Wettbewerbsverbot.

Die Änderungen sind am 1.1.2003 in Kraft getreten.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.