Wer sich über arbeitsrechtliche Grundsätze informieren will, muss ab sofort in der Gewerbeordnung nachschlagen.
Der Gesetzgeber hat die Gewerbeordnung, die noch aus dem Jahre 1869 stammt, überarbeitet und in wesentlichen Punkten geändert. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze wurden in die Gewerbeordnung aufgenommen und der Anwendungsbereich - bisher galt die Gewerbeordnung nur für gewerbliche Arbeitnehmer - auf alle Arbeitsverhältnisse ausgedehnt.
Im Abschnitt I "Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze " wurden normiert:
- Gestaltung des Arbeitsvertrages
- das Weisungsrecht des Arbeitgebers
- die Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgeltes
- die Zeugniserteilung
- Wettbewerbsverbot.
Die Änderungen sind am 1.1.2003 in Kraft getreten. |