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Neue Gesetze
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Zum 01.04.2003 trat das geänderte Jugendschutzgesetz gemeinsam mit einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Gab es bisher gesonderte Zuständigkeitsbereiche im Jugendschutz, werden diese mit dem neuen Gesetz zusammengeführt. Das Gesetz sieht vor allen Dingen eine altersgerechte Kennzeichnung für Computerspiele, strengere Regelung beim Tabakkauf sowie gemeinsame Eckpunkte mit den neuen Ländern beim Medienschutz vor. So müssen bei Computerspielen altersgerechte Kennzeichnungen verbindlich festgelegt werden. Dies galt bislang nur für Filme und Videos. Die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle im Bereich der elektronischen Medien wurde ausgedehnt. Dies hat zur Folge, dass der Jugendmedienschutz systematisch neu gegliedert wird. Künftig wird zwischen Trägermedien, wie z. B.  Bücher, Musik, CDs, Videokassetten, CD-Roms, DVDs sowie Telemedien, also Online-Medien unterschieden. Diese Trennung löst die bisherigen Kategorien Schriften, Mediendienst und Teledienste ab, deren Abgrenzung teilweise schwierig war.

Wichtig ist das Gesetz deshalb, weil bei Nichtbeachtung Strafe droht, und zwar erheblich. So wird eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe angedroht. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen festzusetzen, § 23 Jugendschutzgesetz.

 

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