Dann können mehrere Anleger erstmals gemeinsam Schadenersatzansprüche durchsetzen, wenn sie alle von ihrer Anlagefirma durch dieselben mangelhaften Informationen geschädigt wurden. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, zur Klärung der Frage, ob eine falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformation vorlag oder nicht, ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadenersatzprozessen gleich lautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem Einzelrechtsstreit auf einen Blick:
- Der einzelne Anleger kann seine Schadenersatzansprüche effektiv durchsetzen.
- Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es bedarf nur einer Beweisaufnahme.
- Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt; ein Auslagenvorschuss, insbesondere für teure Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle des Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt.
- Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit.
Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz betritt der Gesetzgeber Neuland, indem erstmals Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert werden. Das neue Gesetz wird zunächst auf 5 Jahre befristet. Während dieser Zeit werden die Erfahrungen mit den neuen Regelungen gesammelt und ausgewertet. Bewährt sich das Gesetz ist zu überlegen, ob es als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die ZPO aufgenommen werden kann.
Gegen die Musterentscheidung ist eine Beschwerde bei dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich. Sobald der Musterentscheid rechtskräftig wird, ist er für alle Kläger bindend.
Autor: Bruno Schilling, Assessor jur. 19.09.2005 |