Der Mutterschutz insbesondere bei vorzeitigen Entbindungen soll gestärkt werden.
Dies sieht die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf vor, den der Bundestag am 26. April 2002 einstimmig beschlossen hat. Damit wird die EG-Mutterschutz-Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht eine rechtliche Gleichstellung von "medizinischen Entbindungen" vor.
Die Rechtsposition von Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig werden, wird wesentlich verbessert. In diesen Fällen übernimmt der Bund den Zuschuss bis zum Ende der Mutterschaftsfrist. |