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| Neues Wettbewerbsrecht in Kraft |
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| Am 1. Juli 2004 ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. |
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Das Gesetz liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht und setzt die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen fort.
Kernbereich der Liberalisierung ist die Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots. Die bisherigen Vorschriften über Schlussverkäufe und Jubiläumsverkäufe (bisher § 7 UWG) und Räumungsverkäufe (bisher § 8 UWG) fallen weg. Rabattaktionen werden in einem weiteren Umfang als bisher zulässig. Sommer- und Winterschlussverkäufe werden auch nach der Reform des UWG weiterhin möglich sein, sogar in einem größeren Rahmen als bisher.
Telefonwerbung im privaten Bereich ist nur dann zulässig, wenn der Adressat zuvor eingewilligt hat. "Der Schutz der Privatsphäre muss hier Vorrang vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige haben. Anrufe zuhause sind nur dann zulässig, wenn der Adressat zuvor eingewilligt hat - etwa im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Sonst läuft der Verbraucherschutz leer", sagte Zypries.
Eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherschutzes stellt auch der neu eingeführte Gewinnabschöpfungsanspruch dar. Wer zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prellt und so zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern wettbewerbswidrige Gewinne erwirtschaftet, wird diese künftig nicht behalten können.
Autor: Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist 16. September 2004 |
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