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Mehr Rechte von Verbrechensopfer im Strafverfahren
Opferrechtsreformgesetz verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Opferrechtsreformgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz, das Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegt hatte, sollen die Rechte von Verbrechensopfern im Strafverfahren gestärkt werden.

"Die Rechte der Opfer im Strafverfahren zu stärken, ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. In einem Rechtsstaat darf es nicht allein darum gehen, die Schuld des Täters festzustellen. Auch die Belange der Opfer müssen umfassend gewahrt werden. Insbesondere die gerichtliche Verhandlung stellt eine große Belastung für die Opfer einer Straftat dar - dort, im Gerichtssaal, werden sie noch einmal unmittelbar mit der Tat und dem Täter konfrontiert. In dieser Situation, aber auch bei der späteren Bewältigung der oft traumatischen Erinnerungen, wollen wir die Betroffenen so weit wie möglich unterstützen", sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode sind die Opferrechte erheblich gestärkt worden: Genannt seien in diesem Zusammenhang das Zeugenschutzgesetz vom April 1998 (Einführung der Videovernehmung), das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom Dezember 1999 sowie der EU- Rahmenbeschluss vom März 2001 über einheitliche Mindeststandards für die Rechte des Opfers im Strafverfahren.

Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           10. Mai 2004

 

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