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Neue Gesetze
Verbot von Radarwarngeräten - Geldbußen bei fahrlässigen Verstößen
Der Bundesrat hat am 9. November 2001 einem Verordnungsentwurf zugestimmt, der Radarwarngeräte oder ähnliche Einrichtungen für Autofahrer verbietet. Bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot sieht der Entwurf Geldbußen bis zu einer Höhe von Euro 75 vor. Ist dem Autofahrer ein vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen, so muss dieser mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen.

 

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