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Streiten wird teurer
Die Rechtsanwaltsvergütung ist seit dem 01.07.2004 neu geregelt. Damit muss der Ratsuchende mit höheren Kosten beim Rechtsanwalt rechnen.

Seit dem 01.07.2004 gibt es eine neue Vergütungsregelung für Rechtsanwälte.
Anstelle der bisherigen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten. Hierbei wurde die Anwaltsvergütung gänzlich neu geregelt. Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist das Vergütungsverzeichnis (VVRVG), in dem die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwaltes festgelegt sind.

Die jetzige Vergütungsregelung führt dazu, dass in den meisten Fällen die anwaltliche Tätigkeit deutlich höher sein wird als bisher. Die wesentliche Neuerung ist, dass man in den zivilrechtlichen Angelegenheiten die nur teilweise anfallenden Besprechungs- und Beweisgebühren abgeschafft hat. Dafür hat man aber die grundsätzlich anfallenden Geschäfts-, Verfahrens- und Termingebühren so angehoben, dass im Normalfall der Mandant mehr Anwaltskosten bezahlen muss, als bisher.

Beispiele:
Mandant hat einen Schrank für 2.050,- EUR gekauft, der nicht in Ordnung war. Rechtsanwalt schreibt Gegenseite an, die den Schrank austauscht.

nach BRAGO:
7,5/10 Geschäftsgebühr, § 118 I BRAGO         120,75 EUR
Auslagenpauschale                                           18,11 EUR
Mehrwertsteuer                                                22,22 EUR
Gesamt                                                       161,08 EUR
 
RVG:
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV                   209,30 EUR Auslagenpauschale                                           20,00 EUR
Mehrwertsteuer                                                36,67 EUR
Gesamt                                                       265,99 EUR

Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses schreibt Rechtsanwalt den Arbeitgeber an. Als dieser die Kündigung nicht zurücknimmt, erhebt er Klage vor dem Arbeitsgericht. Im Gütetermin schließen die Parteien einen Vergleich. Der Vierteljahresverdienst
(= Streitwert) beträgt 9.150,- EUR.

nach BRAGO:
7,5/10 Geschäftsgebühr                                 364,50 EUR
Auslagenpauschale                                           20,00 EUR
10/10 Prozessgebühr
abzügl. Geschäftsgebühr                                 121,50 EUR
10/10 Verhandlungsgebühr                             486,00 EUR
10/10 Vergleichsgebühr                                  486,00 EUR
Auslagenpauschale                                           20,00 EUR
Mehrwertsteuer                                              239,68 EUR
Gesamt                                                    1.737,68 EUR

RVG:
1,3 Geschäftsgebühr                                       631,80 EUR
Auslagenpauschale                                           20,00 EUR
1,3 Verhandlungsgebühr
abzügl. 50 % Geschäftsgebühr                        315,90 EUR
1,2 Termingebühr                                           583,20 EUR
1,0 Einigungsgebühr                                       486,00 EUR
Auslagenpauschale                                           20,00 EUR
Mehrwertsteuer                                              329,10 EUR
Gesamt                                                    2.386,00 EUR

Auch bei den Straf- und Bußgeldverfahren entstehen unter dem Strich höhere Gebühren für den Rechtsanwalt. Bei den Bußgeldsachen wird nunmehr unterschieden zwischen den geringfügigen (unter 40,- EUR), den üblichen (bis 5.000,- EUR) und den hohen Bußgeldsachen.

Beispiel:
Mandant hat innerhalb geschlossener Ortschaft die Geschwindigkeit um 32 km/h überschritten. Rechtsanwalt gibt gegenüber Bußgeldstelle eine Stellungnahme ab. Die erlässt einen Bußgeldbescheid über 100,- EUR und einem Monat Fahrverbot. Hiergegen legt Rechtsanwalt Einspruch ein. Im Verfahren vor dem Amtsgericht wird die Geldbuße auf 200,- EUR erhöht und dafür fällt das Fahrverbot weg.

nach BRAGO:
Vorverfahrensgebühr                                      177,50 EUR
Gebühr für Hauptverfahrens                            355,00 EUR
Auslagenpauschale                                           15,00 EUR
Mehrwertsteuer                                                87,60 EUR
Gesamt                                                       635,10 EUR

RVG:
Grundgebühr                                                    85,00 EUR
Verfahrensgebühr (Behörde)                           135,00 EUR
Verfahrensgebühr (Gericht)                             135,00 EUR
Termingebühr                                                 215,00 EUR
Auslagenpauschale                                           20,00 EUR
Mehrwertsteuer                                                93,60 EUR
Gesamt                                                       684,40 EUR

Neben den Anwaltsgebühren sind im Übrigen auch die Gerichtskosten angehoben worden, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung in zweifacher Hinsicht teurer wird. Somit kann die Durchsetzung seiner Rechte bald zu einem Luxus werden, den ein Normalbürger kaum noch finanzieren kann. Da man aber nie davor gefeit ist, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden (z.B. Verkehrsunfall, arbeitsrechtliche Auseinandersetzung), empfiehlt es sich jetzt um so mehr, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die zumindest das Kostenrisiko minimiert.

Autor: Hans-Peter Lahres 
           Assessor jur.
           16. Juli 2004

 

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