Seit dem 01.07.2004 gibt es eine neue Vergütungsregelung für Rechtsanwälte. Anstelle der bisherigen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten. Hierbei wurde die Anwaltsvergütung gänzlich neu geregelt. Kernpunkt dieses neuen Gesetzes ist das Vergütungsverzeichnis (VVRVG), in dem die Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwaltes festgelegt sind.
Die jetzige Vergütungsregelung führt dazu, dass in den meisten Fällen die anwaltliche Tätigkeit deutlich höher sein wird als bisher. Die wesentliche Neuerung ist, dass man in den zivilrechtlichen Angelegenheiten die nur teilweise anfallenden Besprechungs- und Beweisgebühren abgeschafft hat. Dafür hat man aber die grundsätzlich anfallenden Geschäfts-, Verfahrens- und Termingebühren so angehoben, dass im Normalfall der Mandant mehr Anwaltskosten bezahlen muss, als bisher.
Beispiele: Mandant hat einen Schrank für 2.050,- EUR gekauft, der nicht in Ordnung war. Rechtsanwalt schreibt Gegenseite an, die den Schrank austauscht.
nach BRAGO: 7,5/10 Geschäftsgebühr, § 118 I BRAGO 120,75 EUR Auslagenpauschale 18,11 EUR Mehrwertsteuer 22,22 EUR Gesamt 161,08 EUR RVG: 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV 209,30 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR Mehrwertsteuer 36,67 EUR Gesamt 265,99 EUR
Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses schreibt Rechtsanwalt den Arbeitgeber an. Als dieser die Kündigung nicht zurücknimmt, erhebt er Klage vor dem Arbeitsgericht. Im Gütetermin schließen die Parteien einen Vergleich. Der Vierteljahresverdienst (= Streitwert) beträgt 9.150,- EUR.
nach BRAGO: 7,5/10 Geschäftsgebühr 364,50 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR 10/10 Prozessgebühr abzügl. Geschäftsgebühr 121,50 EUR 10/10 Verhandlungsgebühr 486,00 EUR 10/10 Vergleichsgebühr 486,00 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR Mehrwertsteuer 239,68 EUR Gesamt 1.737,68 EUR
RVG: 1,3 Geschäftsgebühr 631,80 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR 1,3 Verhandlungsgebühr abzügl. 50 % Geschäftsgebühr 315,90 EUR 1,2 Termingebühr 583,20 EUR 1,0 Einigungsgebühr 486,00 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR Mehrwertsteuer 329,10 EUR Gesamt 2.386,00 EUR
Auch bei den Straf- und Bußgeldverfahren entstehen unter dem Strich höhere Gebühren für den Rechtsanwalt. Bei den Bußgeldsachen wird nunmehr unterschieden zwischen den geringfügigen (unter 40,- EUR), den üblichen (bis 5.000,- EUR) und den hohen Bußgeldsachen.
Beispiel: Mandant hat innerhalb geschlossener Ortschaft die Geschwindigkeit um 32 km/h überschritten. Rechtsanwalt gibt gegenüber Bußgeldstelle eine Stellungnahme ab. Die erlässt einen Bußgeldbescheid über 100,- EUR und einem Monat Fahrverbot. Hiergegen legt Rechtsanwalt Einspruch ein. Im Verfahren vor dem Amtsgericht wird die Geldbuße auf 200,- EUR erhöht und dafür fällt das Fahrverbot weg.
nach BRAGO: Vorverfahrensgebühr 177,50 EUR Gebühr für Hauptverfahrens 355,00 EUR Auslagenpauschale 15,00 EUR Mehrwertsteuer 87,60 EUR Gesamt 635,10 EUR
RVG: Grundgebühr 85,00 EUR Verfahrensgebühr (Behörde) 135,00 EUR Verfahrensgebühr (Gericht) 135,00 EUR Termingebühr 215,00 EUR Auslagenpauschale 20,00 EUR Mehrwertsteuer 93,60 EUR Gesamt 684,40 EUR
Neben den Anwaltsgebühren sind im Übrigen auch die Gerichtskosten angehoben worden, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung in zweifacher Hinsicht teurer wird. Somit kann die Durchsetzung seiner Rechte bald zu einem Luxus werden, den ein Normalbürger kaum noch finanzieren kann. Da man aber nie davor gefeit ist, in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt zu werden (z.B. Verkehrsunfall, arbeitsrechtliche Auseinandersetzung), empfiehlt es sich jetzt um so mehr, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die zumindest das Kostenrisiko minimiert.
Autor: Hans-Peter Lahres Assessor jur. 16. Juli 2004 |