Für diese Regelung war es nun wirklich allerhöchste Zeit. Mit der Veröffentlichung des neuen Gesetzes "Zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190-/ 0900-Mehrwertdienstenummern" im Bundesgesetzblatt sind seit dem 15. August 2003 Vorschriften in Kraft getreten, die eine - oft genug unseriöse und mitunter betrügerische - Abzocke mit solchen Rufnummern nachhaltig begrenzt. Leidgeprüfte gab und gibt es genug, denen Beträge von mehreren hundert, ja sogar bis zu Tausenden von DM bzw. € aus der Tasche gezogen wurden.
Hier die wichtigsten Neuerungen aus § 43 Telekommunikationsgesetz (TKG) und der entsprechenden Datenschutzverordnung, zusammengefasst von Herrn Richard Minet, Rechtsanwalt und Vorstand der Karlsruher Rechtsschutzversicherung AG: |