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Reform des Unterhaltsrechts
Das Bundeskabinett hat die Reform des Unterhaltsrechts beschlossen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt zu einer modernen Familienpolitik.

Kinder sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, deshalb steht ihr Wohl an erster Stelle. Ist nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten vorhanden, sollen die Kinder Vorrang vor allen anderen haben, d.h. sie erhalten den ersten Rang unter den Unterhaltsgläubigern. Im zweiten Rang stehen künftig alle Väter und Mütter, die Kinder betreuen – und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. Angesichts der hohen Scheidungsquote – insbesondere von kurzen Ehen – müssen Geschiedene eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen und damit auch zu finanzieren. Schließlich zeigen die vielen „Patchwork-Familien“, dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat. Deshalb werden den Gerichten mehr Möglichkeiten geben, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Unterhaltsrecht zu reformieren. Der bereits im Mai 2005 vorgestellte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz wurde nach Beteiligung der Länder und Verbände überarbeitet. Im Mittelpunkt stand dabei zuletzt die unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Kindergeldes. Auf der Grundlage einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird die Verrechung des Kindergelds entscheidend vereinfacht und verbessert. Die Berechnung des Kindesunterhalts wird dadurch deutlicher transparenter und leichter verständlich.

Stichworte: Unterhaltsrecht, Reform, Familienpolitik, Kindesunterhalt

Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           02.05.2006

 

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