In seiner Sitzung am 13.3.2002 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. Das neue Gesetz soll den Verbrauchern den Zugang zu Informationen über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sichern sowie das Recht der Behörden, die Öffentlichkeit über mögliche Gefährdungen durch bestimmte Produkte zu informieren, regeln.
Der Gesetzentwurf gibt jedem Bürger im Grundsatz einen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Herkunft und Beschaffenheit von Produkten sowie über eventuelle Gefahren, die von den Erzeugnissen ausgehen.
Ein besonderes Interesse oder eine individuelle Betroffenheit ist zur Geltendmachung dieses Anspruches nicht erforderlich. Mit dieser Bestimmung wird gleichzeitig die FU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die ihren Behörden zur Verfügung stehenden Informationen über mögliche Gesundheits- und Sicherheitsgefahren, die von Produkten ausgehen können, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ein zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfes gibt den Behörden die Möglichkeit, bereits bei dem Verdacht einer möglichen Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdung oder bei Verstößen gegen verbraucherschützende Normen von sich aus, ohne konkreten Antrag, die Öffentlichkeit zu informieren. Bisher hätten sich in solchen Fällen die Behörden gescheut, Produkt und Hersteller zu nennen, da wegen mangelnder Rechtsgrundlage immer mit möglichen Schadensersatzansprüchen hätte gerechnet werden müssen, heißt es in einer Erklärung des Verbraucherministeriums. |