Bis Ende des Jahres 2002 war nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall der jeweils ausländische Geschädigte gezwungen, seine Ansprüche direkt im Unfallland geltend zu machen. D.h. dass z.B. ein Deutscher Geschädigter nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub oder nach einer sonstigen Reise z.B. in Italien zunächst den richtigen Versicherer finden musste, dann einen passenden Rechtsanwalt oder ein Schadenregulierungsbüro und möglicherweise noch mit Sprachproblemen zu kämpfen hatte. Wenn er dann keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte, musste er regelmäßig auch noch die hierdurch angefallenen Kosten übernehmen.
Seit diesem Jahr ist dies durch die neue rechtliche Regelung wesentlich einfacher. Alle Kfz-Haftpfllichtversicherer in der EU/EWR mussten in allen Mitgliedstaaten eigene Niederlassungen einrichten (Schadenregulierungsbüros, Rechtsanwälte), die in der Lage sind, im Heimatland des Geschädigten in dessen Sprache dessen Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Gegebenheiten des Unfall-Landes zu realisieren.
Weiterhin wurde eine Reaktionspflicht der Versicherer, bzw. ihrer Vertretungen innerhalb von 3 Monaten vorgegeben. Nach den deutschen Verhältnissen ist dies kein Problem.
Nach dem Vorbild des Zentralrufs der deutschen Autoversicherer wurden nun auch in allen Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen zur Ermittlung des zuständigen Versicherers eingerichtet. Auch sind alle Versicherer verpflichtet sich dort jeweils selbst, bzw. ihre Regulierungsstellen zu melden.
Für Fälle in denen kein Versicherer ermittelt werden kann, erfolgt die Schadenabwicklung über eine Entschädigungsstelle. In Deutschland wird dies der bereits länger eingerichtete Verkehrsopferhilfe e.V. übernehmen. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Versicherer die Regulierungsfrist deutlich überschreitet.
Kontaktmöglichkeiten:
Deutscher Zentralruf Tel. 0800/6683663
www.zentralruf.de
Verkehrsopferhilfe: Tel. 040/301800
www.verkehrsopferhilfe.de
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