Ein Versicherungsbeitrag zur Schaden und Unfallversicherung unterliegt der Versicherungssteuer. Lebens- und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung ausgenommen. Für Seeschiffskasko und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind die Steuersätze niedriger. Soweit die Beiträge auch der Feuerschutzsteuer unterliegen, werden diese kumuliert mit Feuerschutzsteuer und Versicherungssteuer belastet. Dies führt dazu, dass für Sparten mit Feuerschutz der Steuersatz niedriger ist.
Die Versicherungssteuer wird parallel zur Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 wie folgt erhöht:
- Regelsteuersatz: von 16 % auf 19 %
- Feuerversicherung: von 11% auf 14%
- Gebäudeversicherungen mit Feueranteil: von 14,75 % auf 17,75 %
- Hausratversicherungen mit Feueranteil: von 15% auf 18%
- Seeschiffskaskoversicherungen: von 2% auf 3%
- Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr: von 3,2 % auf 3,8 %
Autor: Ulrike Seifert, Assessor jur. Datum: 28.09.2006 |