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Bei ungenügender Winterausrüstung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg
Wie sich Autofahrer auf den Winter vorbereiten sollten

Eine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in der seit Mai dieses Jahres in Kraft getretenen „Winterreifen-Verordnung“ vor, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage (§ 2 Abs. 3 a StVO).

Die Straßenverkehrsordnung regelt weder, was unter winterlichen Wetterverhältnissen zu verstehen ist, noch welche Bereifung das Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen aufweisen muss.

Wie also muss ein Fahrzeug im Winter ausgerüstet sein, um ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg zu vermeiden?

Einigkeit besteht darüber, dass derjenige mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen muss, der bei Matsch, Schnee oder vereister Fahrbahn mit Sommerreifen angetroffen wird. Bleibt ein Fahrzeug mit Sommerreifen liegen und behindert es dadurch den Verkehr oder kommt es wegen unzureichender Bereifung zu einem Unfall, droht neben einer Geldbuße von 40 Euro ein Punkt in Flensburg.

Welche Reifen bei winterlichen Verhältnissen erlaubt sind, hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Wer sein Fahrzeug im Winter nur gelegentlich bei gutem Wetter benutzen will, ist deshalb nicht gezwungen, sich Winterreifen anzuschaffen. Es ist unbedenklich und nicht zu beanstanden, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, wenn die Witterungsverhältnisse dies zulassen, etwa wenn die Straßen trocken und schnee- und eisfrei sind.

Schon aus Gründen der eigenen Sicherheit ist zu empfehlen, ab Oktober Winterreifen aufzuziehen. Diese bieten wegen ihrer weicheren Gummimischung bereits bei Temperaturen unter 7 º Celsius eine bessere Haftung und einen um ca. 20 % kürzeren Bremsweg als Sommerreifen.

Neben Sommerreifen gibt es Allwetterreifen, Ganzjahresreifen und Winterreifen. Für  „winterliche Verhältnisse“ sind alle Reifen geeignet, die mit „M + S“ (Matsch und Schnee) gekennzeichnet sind oder ein Schneeflocken-Symbol aufweisen. Reifen mit Schneeflocken-Symbol sind als spezielle Winterreifen für winterliche Verhältnisse am besten geeignet, weil sie gegenüber M + S – Reifen einen um ca. 7 % besseren Traktionswert aufweisen.

Das M + S – Zeichen ist kein anerkanntes Gütesiegel, weil in Asien unter dieser Bezeichnung auch Billigware hergestellt wird. Nachdem der Gesetzgeber jedoch weder definiert hat, welche Reifen für winterliche Verhältnisse geeignet sind noch was unter „Winterreifen“ zu verstehen ist, kann der Autofahrer davon ausgehen, dass die Polizei Reifen mit M + S – Zeichen oder mit Schneeflocken-Symbol bei winterlichen Verhältnissen nicht beanstanden wird.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Winterreifen kann den Großbuchstaben entnommen werden, mit  denen die Reifen seitlich gekennzeichnet sind: T bis 190 km/h, H bis 210 km/h und V bis 240 km/h.

Winterreifen müssen ebenso wie Sommerreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Als Mindestprofiltiefe werden 4 mm empfohlen. Die Reifen sollten nicht älter als 6 Jahre sein, weil die Haftfähigkeit durch Verhärtung der Gummimischung im Lauf der Zeit nachlässt.

Kraftfahrer sollten wissen, dass die Benutzung von Reifen, die für winterliche Verhältnisse nicht geeignet sind, versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. So bekam ein Kraftfahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, nur 80 % seines Schadens von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt, weil er auf schneebedeckter Straße mit Sommerreifen unterwegs war.

Die Vollkaskoversicherung muss grundsätzlich nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist bei ungenügender Winterausrüstung nur in Ausnahmefällen anzunehmen. Sie kann beispielweise dann vorliegen, wenn jemand im Winter mit Sommerreifen ins Hochgebirge fährt und dort mit überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abkommt. In einem solchen Fall könnte sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt ausdrücklich vor, dass sich Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage befinden muss. In eigenem Sicherheitsinteresse sollten Wischerblätter und die Beleuchtungsanlage vor Eintritt des Winters überprüft werden.

Empfehlenswert sind Starthilfekabel, Abschleppseil, Antibeschlagtuch, Eiskratzer, Handfeger und Enteisungsspray. Bei längeren Autobahnfahrten sollte man wegen der besonders hohen Staugefahr im Winter nur mit vollem Tank und Reservekanister losfahren. Zusätzliche Kleidung und eine wärmende Decke haben sich bei längeren Staus als besonders hilfreich erwiesen.

Das Verkehrsschild „Schneeketten“ verlangt das Aufziehen von Schneeketten. Bei Fahrten ins Gebirge gehören Schneeketten zur winterlichen Grundausrüstung, wobei man sich bereits rechtzeitig vorher zu Hause mit der Technik des Montierens vertraut gemacht haben sollte. Mit Schneeketten darf keine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h gefahren werden.

Wichtig ist, vor Fahrtantritt die Front- und die Seitenscheiben von Schnee und Eis zu befreien, weil auch mangelhafte oder unzureichende Sicht im Falle eines Unfalls zu einer Mithaftung führen kann. Auf das Freikratzen der Heckscheibe kann unter Umständen dann verzichtet werden, wenn die Sicht nach hinten durch saubere Rückspiegel gewährleistet ist.

Stichworte:
Winterausrüstung, Winterreifen, M + S – Reifen, Scheibenwaschanlage, Schneeketten

Autor:
Dr. Klaus van der Velden

07.11.2006

 

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