| Redaktion: Herr Rudolf, woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass sich die meisten Bundesbürger zum Thema Erben und Vererben nicht beraten lassen?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Über sein Erbe nachzudenken heißt auch an die eigene Vergänglichkeit zu denken und das Thema Tod ist für viele Mitbürger nach wie vor ein Tabuthema. Umgekehrt trauen sich viele Kinder nicht ihre Eltern auf erbrechtliche Fragen anzusprechen, um nicht als Erbschleicher dazustehen.
Redaktion: Was passiert, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wird?
Rechtsanwalt M. Rudolf: In diesem Fall tritt die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge ein; Kinder und Ehepartner sind dann beispielsweise in einer Erbengemeinschaft oder auch der Ehepartner mit den Schwiegereltern falls die Ehe kinderlos ist.
Redaktion: Ergeben sich hieraus Probleme?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Die gesetzliche Erbfolge nimmt weder Rücksicht auf besondere steuerliche Konstellationen, das heißt Steuerfreibeträge werden nicht optimal genutzt, so dass es zu einer vermeidbaren steuerlichen Belastung der Erben kommen kann. Darüber hinaus besteht Konfliktpotenzial, weil über die Verteilung des Erbes selbst nichts geregelt wurde. Können die Erben sich hier nicht einigen, so droht beispielsweise die Versteigerung des Familienheims.
Redaktion: Welche Anforderungen gibt es an ein Testament?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Die Mindestanforderungen an ein wirksames Testament sind: Es muss vom Verfasser mit der Hand geschrieben und ebenso handschriftlich unterschrieben sein, sinnvollerweise sollte es auch mit Ort und Datum versehen werden.
Redaktion: Gibt es Besonderheiten für Eheleute?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Ehegatten können ein gemeinsames Testament machen, d.h. einer der Eheleute schreibt das Testament und beide unterschreiben es dann gemeinsam. Aber Vorsicht ist hier geboten, denn sobald ein Ehegatte verstorben ist kann eine Bindungwirkung eintreten, der Längerlebende ist an die Anordnungen des anderen gebunden und kann hiervon nur unter ganz erschwerten Bedingungen wieder frei werden. Haben beide Eheleute beispielsweise als gemeinsame Erben ihre Kinder eingesetzt, diese vernachlässigen aber den längerlebenden Ehegatten und kümmern sich nicht um ihn, kann nicht einfach eine andere Person als Erbe eingesetzt werden. Auch muss insbesondere beim sogenannten "Berliner Testament" auf steuerliche Risiken aufmerksam gemacht werden.
Redaktion: Wer sollte Ihrer Meinung nach ein Testament machen?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Jeder, dem der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge mißfällt, beispielsweise weil er seinen Ehegatten oder bestimmte Kinder besonders versorgt wissen oder schwarze Schafe in der Familie vom Erbe ausschließen will, Probleme mit Schwiegerkindern hat, sollte sich im Hinblick auf erbrechtliche Möglichkeiten einmal beraten lassen. Gleiches gilt für alle, die keine nahen Angehörigen mehr haben und ihr Vermögen einem guten Zweck zukommen lassen möchten.
Redaktion: Was sollte mit einem Testament sinnvollerweise alles geregelt werden?
Rechtsanwalt M. Rudolf: In einem Testament sollten Sie nicht nur die Erben benennen, sondern gleichzeitig eine juristisch einwandfreie Verteilung Ihres Vermögens vornehmen. Dabei können Sie nicht nur Objekte durch Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen verteilen, sondern auch Wohnrechte, Nießbrauch oder auch Rentenzahlungen in einem Testament festhalten.
Redaktion: Was kostet eine anwaltliche Beratung in einer Erbrechtsangelegenheit?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Die Erstberatung darf bei einem Rechtsanwalt maximal Euro 208,80 betragen. Eine weitergehende Beratung und Entwurfsvorschläge für ein Testament richten sich nach dem Wert des Vermögens. Ich empfehle konkret bei einem Rechtsanwalt nachzufragen, wie hoch die voraussichtlichen Gebühren sein werden bevor eine Testamentsgestaltung in Auftrag gegeben wird. Es besteht hier immer die Möglichkeit eine individuelle Gebührenvereinbarung zu treffen.
Redaktion: Wie finde ich einen erbrechtlich versierten Rechtsanwalt oder Notar?
Rechtsanwalt M. Rudolf: Unter www.erbrecht.de finden Sie Anwälte und/oder Notare in Ihrer Nähe, die zu diesem Thema beraten.
Infos zur Rechtsschutzversicherung (Link ?)
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