Die Ergebnisse der repräsentativen Unternehmensbefragung sollen dazu dienen, die Fördermaßnahmen zielgruppengerecht auszugestalten und gerade im Hinblick auf Finanzierungsfragen - einem der wichtigsten Probleme bei der Unternehmensnachfolge zu verbessern. Die Langfassung der Studie ist ab Frühjahr 2003 im Buchhandel erhältlich. Eine Kurzfassung können Sie im Internet einsehen unter www.ifm.uni-mannheim.de.
Rechtsanwalt Jan Bittler, DVEV: Frau Dr. Buschmann, was sind die zentralen Ergebnisse der Studie?
Frau Dr. Buschmann: Zwischen 2002 und 2007 sollen ca. 11-14 % der bestehenden Unternehmen an einen Nachfolger übergeben werden. Das entspricht einer Zahl von 45.000 bis 60.000 Unternehmen und gleiches wird auch für die Jahr 2007 bis 2012 gelten. Allerdings wird es in Zukunft wesentlich mehr externe Nachfolgeregelungen geben. Kamen bislang drei von vier Nachfolgern aus der Familie, zeichnet sich deutlich ab, dass zukünftig nur noch die Hälfte der Unternehmen von Kindern weitergeführt werden.
Rechtsanwalt Jan Bittler, DVEV: Was können Sie der Studie bezüglich dem Nachfolgegeschehen in der Vergangenheit entnehmen?
Frau Dr. Buschmann: In den vergangenen 5 bzw. 10 Jahren bewegte sich die Zahl der Unternehmensübergaben in einer ähnlichen Größenordnung wie wir sie für die Zukunft erwarten. Problematisch ist jedoch, dass 15 % der Übernahmen aus den letzten 5 Jahren zu einem unerwarteten Zeitpunkt, aufgrund Tod oder Krankheit etc. also unvermittelt und damit unvorbereitet erfolgten.
Rechtsanwalt Jan Bittler, DVEV: Ist für die Zukunft absehbar, dass Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolgen optimal vorbereitet sind?
Frau Dr. Buschmann: Zunächst waren wir sehr überrascht, dass im Durchschnitt nur 40% der Unternehmer für den Fall ihres plötzlichen Ausscheidens eine Vorsorgeregelung. In der Regel wird dabei auch nur eine Fortführung des Tagesgeschäfts sichergestellt und kaum Vorsorge durch Testament, Vorsorgevollmacht oder gesellschaftsrechtliche Klauseln getroffen. Und das obwohl bei solchen ungeplanten Unternehmensnachfolgen mit weitaus mehr Problemen zu rechnen sind.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der wachsenden Zahl externer Nachfolgeregelungen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger. Da sich externe Nachfolgen in der Regel schwieriger gestalten als familieninterne, ist eine verantwortungsvolle und in sich abgestimmte Nachfolgeregelung unabdingbar.
Rechtsanwalt Jan Bittler, DVEV: Wie sollte eine optimale Nachfolgeplanung ablaufen?
Frau Dr. Buschmann: Eine Nachfolgeregelung ist eine ganzheitliche Gestaltungsaufgabe aus Sicht des Übergebers, des Nachfolgers und des Unternehmens, die psychologische, betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Fragestellungen umfasst. Zunächst müssen sich alle Beteiligten über persönliche und psychologische Aspekte im klaren, d.h. insbesondere der Übergeber auch zum Generationenwechsel und "Loslassen" bereit sein.
Bei der Gestaltung des Übergabeprozesses sind qualifizierte Berater gefragt. Im Vorfeld sollte eine juristische Beratung unter Einbeziehung erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Besonderheiten erfolgen. Jeder Unternehmer sollte auf alle Fälle auch an einen Notfallplan in Form eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht denken. Auch steuerrechtliche Fragestellungen sind einzubeziehen. Unabdingbar ist ein Unternehmenscheck, d.h. die Bewertung der Übergabefähigkeit des Unternehmens und die Entwicklung eines Fortführungskonzepts, das häufig Modernisierungen und Neuausrichtungen erforderlich macht. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Finanzierung, die über die bloße Kosten für eine Übernahme auch noch Freiraum für anschließende Investitionen lässt. Der Übernehmer sollte dann aber nicht ins kalte Wasser springen sondern unternehmerische Kompetenzen entwickeln. Am reibungslosesten funktioniert eine Übernahme, wenn bereits eigene Erfahrungen im Unternehmen gesammelt werden konnten und der Nachfolger langsam in die Verantwortung hineinwächst. Ansonsten ist es ratsam, eine Übergabezeit zu vereinbaren, in der Übergeber und Nachfolger die Verantwortung der Unternehmensführung teilen oder die Coachingfunktion durch einen erfahrenen "Senior-Unternehmer" zu nutzen. Begleitend können Nachfolger auch spezielle Nachfolgerschulungsprogramme wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Mittelstandsberatung nutzen. |