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12 Millionen abgezockt! Computerbetrug per "Auto-Dialer" zur Einwahl ins Internet
Zu Haftstrafen (22 und 18 Monate) hat das Landgericht Osnabrück zwei der vier Angeklagten verurteilt, die mittels Auto-Dialern mehr als 12 Millionen Euro bei ahnungslosen Internet-Surfern abzockten. Die Täter hatten Programme entwickelt, die normale Einwahlleitungen ins Internet kappten und diese dann (ohne dass die Internet-Nutzer das bemerken konnten) auf sehr teure 0190-Nummern umleiteten.

Beobachter sprechen vom bislang größten Internetbetrug, mit dem sich deutsche Gerichte bislang beschäftigt haben. Denn auf mehr als 12 Millionen Euro wird die Beute der vier Täter geschätzt, die in Osnabrück vor Gericht stehen (Zehnte Große Strafkammer des LG). Zwei der Angeklagten wurden vorab zu Haftstrafen von 22 bzw.18 Monaten (Vollzug zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt. Gegen zwei weitere Angeklagte verhandelt das Gericht weiter. Von der Millionenbeute konnte die Staatsanwaltschaft bislang nur etwas mehr als 123.000 Euro sicherstellen.

Der Trick der Bande: Mittels eines kleinen, aber sehr effizienten Programms, schmuggelten sich die Täter in bestehende Online-Verbindungen im WWW, unterbrachen diese Verbindungen und leiteten sie auf eigene, sehr teure 0190er Nummern um. Die Internet-Nutzer selbst merkten von der Manipulation nichts. Erst als sie von der Telekom saftige Rechnungen erhielten, fielen diese aus allen Wolken. Viele, längst nicht alle, reklamierten diese Rechnungen. Häufig genug blieben diese Reklamationen allerdings ohne Erfolg, weil die Deutsche Telekom AG die aufgebrachten Kunden an die Anbieter der 0190-Nummern verwies. Die wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung Verurteilten hatten ihr böses Spiel 14 Monate lang (Juli 2002 bis Ende September 2003) betreiben können, bis die Staatsanwaltschaft eingriff und die 0190er Nummern abschalten ließ.

Landgericht Osnabrück, Az.: 10 KLS 10/06

Stichworte:
0190er, Dialer, Autodialer, Auto-Dialer, Onlinebetrug, Internet, WWW, Betrug, Datenveränderung, Haftstrafe

Autor: Matthias-Josef Zimmermann
Datum: 27.06.2006

 

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