Riester-Rente auch für Sparer, die im Ausland leben! EuGH kippt diskriminierende Regelungen für
Riester-Rentensparer
Liebe Grüße und alles Gute aus Luxemburg! Jetzt verballern wir unsere Riester-Rente auf Malle (oder anderswo) ...
So könnte die auf
Postkartenformat gestutzte, gleichwohl gute, Nachrht an alle derzeitigen und
zukünftigen Riester-Renten-Bezieher lauten Muss doch das Regelwerk der vom
Staat geförderten Zusatz-Altersversorgung in Zukunft großzügiger gehandhabt
werden. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg kippten neben
anderen z.B. auch die bislang restriktiv praktizierte Vorschrift, nach der Riester-Rentner
nach einem Umzug ins Ausland die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente entweder
erst gar nicht ausgezahlt bekommen können oder aber - so sie solche Leistungen
in der Vergangenheit bereist erhalten haben - zurückzahlen müssen. Rentner und
Rentnerinnen, die den Lebensabend etwa auf Mallorca, in der Toskana, Bornholm oder
in einem anderen EU-Staat verbringen wollen, dürfen nach dieser Entscheidung
des EuGH nicht länger zur Rückzahlung der Riester-Rente gezwungen werden.
Eine weitere gute Nachricht
lautet: Auch Menschen, die hierzulande arbeiten und nach deutschem Recht hier
rentenversichert sind, aber in einem anderen EU-Staat leben, haben jetzt einen Anspruch auf die Riester-Zulagen.
Drittens gilt zukünftig,
dass die Möglichkeit, angespartes Riester-Kapital bis zu einer Höhe von 50.000
Euro zum Kauf einer Wohnung oder eines Häuschens zu verwenden, nicht auf
Immobilien in Deutschland eingeschränkt werden darf.
„Unser Oma ihr klein
Häuschen“ darf also zukünftig auch auf "Malle" oder auch auf Bornholm stehen (und
da auch „versoffen“ werden. So sich die Oma (oder der Opa) dort (und anderswo in Europa) wohl fühlen und darum
an fremden Gestaden Ihre Rente „verbraten“ wollen, darf die späte Flucht aus
deutschen Landen nicht länger von Nachteil sein. Der Genuß spanischer
Sangria oder dänischen Gamelschnaps dürfte also zukünftig ungetrübt bleiben.
Zwölfeinhalb Millionen Riester-Rentner, bzw. solche, die es dereinst werden
wollen, werden sich über den kühnen Streich der Luxemburger Richter freuen. Denn
der Gesetzgeber hierzulande muss umsetzen, was die luxemburger Richter entschieden
haben.
Die Kosten dieser
Entscheidung, so schätzt das Freiburger CEP (Centrum für Europäische Politik),
werden den Finanzminister mindestens eine halbe Milliarde Euro kosten. Ein
Betrag, der in den kommenden Jahren wegen des Anstiegs der Riester-Verträge und
wachsender Zahlen an Auslandsrentnern noch deutlich steigen dürfte..(mjz)
10.09.2009
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