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Urteile
Zum Verlassen der Unfallstelle nach Fremdschaden
Wer trotz Fremdschadens berechtigt die Unfallstelle verlasse, verletze, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 7.2.2002, Aktenzeichen 12 U 223/01) gegenüber dem Kaskoversicherer keine Obliegenheit, wenn der Verlassende sich zwar weder an die Polizei noch an den Geschädigten wende, umgehend aber den Versicherer über das Unfallereignis unterrichte.

 

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