|
|
 |
|
 |
 |
| Urteile |
 |
| Zum Verlassen der Unfallstelle nach Fremdschaden |
 |
| Wer trotz Fremdschadens berechtigt die Unfallstelle verlasse, verletze, so das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 7.2.2002, Aktenzeichen 12 U 223/01) gegenüber dem Kaskoversicherer keine Obliegenheit, wenn der Verlassende sich zwar weder an die Polizei noch an den Geschädigten wende, umgehend aber den Versicherer über das Unfallereignis unterrichte. |
 |
 |
|
Wichtiger Hinweis:
Das abc-Recht-Portal
wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie
die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier
angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem
aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies
zu berück- sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.
|