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Urteile
Piercing und Schmerzensgeld

Küsse ohne Zungenknopf sind wie Spülmaschine ohne Strom, hatte Hilles Freund gesagt und die war gleich zu Piercing-Karl gelaufen. Ein Metallkopf in die Zunge, der müsse den besonderen Kick bringen. Der murmelte was von ein paar Risiken, bohrte ein Loch in Hilles Zunge und verpasste ihr einen dicken runden Metallknopf.

Drei Tage später war Hille das Küssen vergangen. Kaum noch Luft bekam sie, so dick war die Zunge geworden. Im Krankenhaus hatte man sich schon auf eine Amputation eingestellt, es aber dann noch mal mit aggressiven Antibiotika versucht. Hille hatte Glück, die Zunge blieb dran.

Hille verlangte von Piercing-Karl Schmerzensgeld. Der lehnte ab, Hille klagte - und bekam Recht. Piercing-Karl hätte sie im Detail über alle möglichen Risiken aufklären müssen, meinten die Richter vom AG Neubrandenburg (Aktenzeichen 18 C 160/00). Da Karl das versäumt habe, müsse er zahlen. Ein paar allgemeine Floskeln reichten nicht.

Übrigens: Hille H. küsst nun wieder - auch ohne Strom aus einem Zungenknopf!

 

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