Das Oberlandesgericht Brandenburg (Aktenzeichen 2 Ss 71/00) hat eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam bestätigt, durch das vier Taxifahrer, drei Männer und eine Frau wegen unterlassener Hilfeleistung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt wurden.
Sie hatten 1998 einen fremdenfeindlichen Überfall am Bahnhof Königs Wusterhausen beobachtet und, obwohl sie über Mobiltelefone verfügten, die Polizei nicht verständigt. Bei dem Angriff durch drei angetrunkene junge Leute mit kurzen Haaren, Bomberjacken und Stahlkappenschuhen wurde das Opfer, ein dunkelhäutiger Student, mit Fäusten geschlagen, am Boden liegend getreten und mit Begriffen wie “Ausländersau”, “Negerschwein” und “Kanake” beschimpft.
Das Oberlandesgericht hat die Revision der Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. In der Entscheidung des Landgerichts sei ein Rechtsfehler nicht zu erkennen gewesen. Das Landgericht hatte es als strafschärfend gewertet, dass die angeklagten Taxifahrer den offensichtlich fremdenfeindlichen Charakter des gewalttätigen Überfalls erkannt und diesen wenigstens im Ansatz gebilligt haben. Dieser Bewertung hat sich das Oberlandesgericht ausdrücklich angeschlossen.
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